Das Ziel der Therapieverfahren liegt in der Vermeidung der Entstehung einer Berufskrankheit der Haut. Hierunter versteht man „schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können“.
Eine Meldung an die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) erfolgt durch die Erstellung eines Hautarztberichtes durch uns zur Einleitung von vorbeugenden/präventiven Maßnahmen. Die Behandlungskosten (Primärprävention) werden von der Berufsgenossenschaft übernommen.